Bestattungs- und Grabformen auf dem Parkfriedhof Heiligenstock
Erd- und Urnenwahlgräber, Rasenformen, Erd- und Urnenreihengräber, Urnenwahlgräber im Trauerhain sowie ein muslimisches Grabfeld. Konkrete Verfügbarkeit und Nutzungsrechte mit der Friedhofsverwaltung Ost vereinbaren.
Unterschiede richtig einordnen
Bei dem Parkfriedhof Heiligenstock in Frankfurt am Main sollte nicht allein die Bezeichnung einer Grabform die Entscheidung bestimmen. Wahl- und Reihengräber können sich bei Nutzungsdauer, Verlängerung, Lagewahl und Zahl möglicher Beisetzungen unterscheiden. Urnenangebote benötigen meist weniger Fläche, sind aber nicht automatisch pflegefrei. Gemeinschafts-, Baum-, Rasen- oder betreute Anlagen können eigene Regeln für Schmuck und Bepflanzung haben.
Fragen für das Gespräch mit der Verwaltung
Erkundigen Sie sich bei Stadt Frankfurt am Main – Grünflächenamt, Friedhofsbezirk Ost nach aktuell verfügbaren Formen, Gebühren, Ruhe- und Nutzungszeiten, Verlängerungsmöglichkeiten, zulässigen Grabmalen und dem enthaltenen Pflegeumfang. Fragen Sie auch, ob das gewünschte Angebot in einem bestimmten Teil der Anlage liegt, wie viele Beisetzungen möglich sind und welche Pflichten während der Nutzungszeit entstehen.
Kontakt zur Verwaltung: +496921238506 · friedhofsverwaltung.ost@stadt-frankfurt.de.
Lage und späterer Besuch
Die Besucheradresse des Parkfriedhofs Heiligenstock in Frankfurt am Main ist Friedberger Landstraße 647, 60389 Frankfurt am Main.
Der Geländeplan zeigt zwei Zugänge an der Friedberger Landstraße und einen am Heiligenstockweg. Die Besucheradresse lautet Friedberger Landstraße 647. Für die einzelnen Eingänge den PDF-Geländeplan nutzen; die interaktive Karte zeigt keine separaten Eingangspunkte.
Wenn die Lage innerhalb der Anlage für regelmäßige Besuche wichtig ist, lassen Sie sich Abteilung und Zugang vor der Auswahl zeigen. Der Friedhofsplan enthält 4 Orientierungspunkte, darunter Trauerhalle und Verwaltung, Parkfriedhof Heiligenstock – Haltepunkt 1, Parkplatz Friedberger Landstraße, Parkfriedhof Heiligenstock – Haltepunkt 2; die konkrete Vergabe einer Grabstelle erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.